Der Landessportbund Thüringen hat seine Förderrichtlinie zum Sportstättenbau für die Förderperiode 2021 geändert.
Die wichtigsten zu beachtenden Änderungen sind hierbei:
- Vorverlegung des Abgabetermins der Förderanmeldung: statt 01.10. gilt nun der 01.08. für das Folgejahr
- Erhöhung des maximal möglichen LSB-Fördermittelanteils von bis zu 40% auf bis zu 60%
- Reduzierung der Bagatellgrenze der Projektkosten von 7.500 EUR auf 6.000 EUR
- Liberalisierung des Eigenmittelanteils der Vereine bei Projekt über 100.000 EUR
- Einführung eines verbindlichen Beratungstermins im Vorfeld bei Projekten mit Gesamtkosten von über 50.000 EUR
Die LSB-Förderrichtlinie ab 2021, das LSB-Anmeldeformular sowie eine Liste der Ansprechpartner zur Sportstättenförderung sind im Folgenden aufrufbar:
LSB-Förderrichtlinie Sportstättenbau 2021
Ansprechpartner Sportstättenförderung
Weitere Infos des Landessportbundes Thüringen hierzu gibt es unter folgendem Link: