16.03.2020 - Änderung der Förderrichtlinie des Landessportbundes Thüringen zum Sportstättenbau für die Förderperiode 2021

 

Der Landessportbund Thüringen hat seine Förderrichtlinie zum Sportstättenbau für die Förderperiode 2021 geändert. 

Die wichtigsten zu beachtenden Änderungen sind hierbei:

  • Vorverlegung des Abgabetermins der Förderanmeldung: statt 01.10. gilt nun der 01.08. für das Folgejahr
  • Erhöhung des maximal möglichen LSB-Fördermittelanteils von bis zu 40% auf bis zu 60%
  • Reduzierung der Bagatellgrenze der Projektkosten von 7.500 EUR auf 6.000 EUR
  • Liberalisierung des Eigenmittelanteils der Vereine bei Projekt über 100.000 EUR
  • Einführung eines verbindlichen Beratungstermins im Vorfeld bei Projekten mit Gesamtkosten von über 50.000 EUR

Die LSB-Förderrichtlinie ab 2021, das LSB-Anmeldeformular sowie eine Liste der Ansprechpartner zur Sportstättenförderung sind im Folgenden aufrufbar:

LSB-Förderrichtlinie Sportstättenbau 2021

LSB-Anmeldeformular

Ansprechpartner Sportstättenförderung

Weitere Infos des Landessportbundes Thüringen hierzu gibt es unter folgendem Link:

LSB Thüringen - Sportstättenbauförderung