Rechtsorgane
Die Rechtsorgane des THV sind das Verbandsgericht (VG) und das Verbandssportgericht (VSG). Sie sind in ihren Entscheidungen absolut unabhängig und unterliegen nur den Bestimmungen der Satzung und der Ordnungen des THV.
Verbandsgericht (VG)
Vorsitzender: Ralf Johnke
Kontakt: ralf.johnke[at]thv-handball.de
Beisitzer: Thomas Dähne, Jens Hanse, Matthias Wirth und Richard Schiek
Aufgaben:
- Streitfälle in 1. Instanz hinsichtlich Auslegung der Satzung und Ordnungen des THV, Ausschlussverfahren aus dem THV sowie Wiederaufnahme eines Vereins
- Streitfälle in 2. Instanz hinsichtlich Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse des Verbandssportgerichts, soweit dieses in 1. Instanz tätig war
Verbandssportgericht (VSG)
Vorsitzender: Helge-Olaf Käding
Kontakt: helge-olaf.kaeding[at]thv-handball.de
Beisitzer: Harald Dippmamn, Ralf Langbein, Volker Busch, Frank Ollech, Dr. Mathias Petsch, Siegfried Juhnke und Julius Rein
Aufgaben (1. Instanz):
- Verfahren gegen Vereine und und deren Mitglieder der durch den Bezirk geleiteten Spielklassen
- Verfahren gegen Vereine und deren Mitglieder im Freundschaftsspielverkehr
- Einsprüche gegen Entscheidungen und Beschlüsse der Spielleitenden Stellen und anderer Verwaltungsorgane auf Bezirksebene
- Streitfälle zwischen den Bezirken und Vereinen - für Rechtsfälle, die sich aus dem vom THV geleiteten Spielbetrieb ergeben
- Verfahren gegen Verbandsorgane und deren Mitglieder
- Einsprüche gegen Entscheidungen der Spielleitenden Stellen und anderer Verwaltungsorgane auf Verbandsebene
- Einsprüche gegen Bußgeldbescheide von Verwaltungsorganen auf Verbandsebene