Rechtsorgane
Die Rechtsorgane des THV sind das Verbandsgericht (VG) und das Verbandssportgericht (VSG). Sie sind in ihren Entscheidungen absolut unabhängig und unterliegen nur den Bestimmungen der Satzung und der Ordnungen des THV.
Verbandssportgericht (VSG)
Vorsitzender: RA Helge-Olaf Käding
Kontakt: helge-olaf.kaeding[at]thv-handball.de
Beisitzer: Harald Dippmamn, Ralf Langbein, Frank Ollech, Julius Rein und Ricardo Hausdörfer
Aufgaben (1. Instanz):
- Verfahren gegen Vereine und und deren Mitglieder der durch den Bezirk geleiteten Spielklassen
- Verfahren gegen Vereine und deren Mitglieder im Freundschaftsspielverkehr
- Einsprüche gegen Entscheidungen und Beschlüsse der Spielleitenden Stellen und anderer Verwaltungsorgane auf Bezirksebene
- Streitfälle zwischen den Bezirken und Vereinen - für Rechtsfälle, die sich aus dem vom THV geleiteten Spielbetrieb ergeben
- Verfahren gegen Verbandsorgane und deren Mitglieder
- Einsprüche gegen Entscheidungen der Spielleitenden Stellen und anderer Verwaltungsorgane auf Verbandsebene
- Einsprüche gegen Bußgeldbescheide von Verwaltungsorganen auf Verbandsebene
Verbandsgericht (VG)
Vorsitzender: RA Jörg Riedenklau
Kontakt: j.
Beisitzer: Jens Hanse, Matthias Wirth, Ralf Johnke, Sigfried Juhnke und Dr. Mathias Petsch
Aufgaben:
- Streitfälle in 1. Instanz hinsichtlich Auslegung der Satzung und Ordnungen des THV, Ausschlussverfahren aus dem THV sowie Wiederaufnahme eines Vereins
- Streitfälle in 2. Instanz hinsichtlich Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse des Verbandssportgerichts, soweit dieses in 1. Instanz tätig war