31.08.2020 - Amtliche Mitteilungen der Technischen Kommission des THV zur Organisation des Spielbetriebs für die Saison 2020/2021 in Zeiten von Corona

Die Technische Kommission des THV hat zwei amtliche Mitteilungen zur Organisation des Spielbetriebs für die Saison 2020/2021 in Zeiten von Corona per Mail an die Vereine verschickt. Diese können im Folgenden aufgerufen werden:

Sehr geehrte Sportfreunde,
 
der Start der neuen Saison rückt immer näher, bislang haben wir uns aber mit einer Veröffentlichung zurückgehalten, wie der Spielbetrieb unter Corona-Bedingungen aussehen wird. Hintergrund war, dass die bisherige Verfügung zum 29.08. enden soll und somit absehbar war, dass zum 30. August es hier eine Änderung geben könnte, die wir noch abwarten wollten. 
Nun haben wir Klarheit, die Thüringer Landesregierung hat in der „Zweiten Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV-2 vom 30.08.2020“ in § 7 (1) Ziff. 3 genormt, dass „Mit Erlaubnis der nach § 12 Abs. 1 zuständigen Behörde können durchgeführt werden: Sportveranstaltungen, soweit es sich nicht um eine Veranstaltung im Rahmen des organisierten Sportbetriebs nach einer vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nach § 7 Abs. 2 ThürIfSGZustVO erlassenen Verordnung handelt.“ Diese zuständige Behörde Nach § 12: „Zuständige Behörden im Sinne dieser Verordnung sind die unteren Gesundheitsbehörden nach § 2 Abs. 3 ThürIfSGZustVO“.

Hier der Link zu dieser Verordnung: https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung#c879
 
Daraus ergibt sich folgende Vorgehensweise:

  1. Jeder Verein ist verpflichtet, mit den für ihn jeweils zuständigen (unteren) Gesundheitsbehörden in Kontakt zu treten und die Genehmigung der Spiele zu „beantragen“. Als Hilfestellung dient hier das Konzept „Return to Play“ des DHB, der Link hierzu lautet: https://www.dhb.de/de/services/return-to-play/infos/. Welchen Umfang dieses Konzept nun explizit haben muss, wird in § 5 der o. g. Verordnung geregelt.
  2. Genehmigt das Amt einen Spielbetrieb mit Zuschauern (Stufe 8), ist für die Einhaltung und Umsetzung des Hygienekonzeptes der Heimverein verantwortlich.
  3. Genehmigt das Amt einen Spielbetrieb nur ohne Zuschauer, wird ohne Zuschauer gespielt oder alternativ das Spiel kostenfrei auf die „Reserveplätze“ gelegt. Dies sind die Spieltage im Rahmenterminkalender, in denen eigentlich der Pokal vorgesehen war und auf den keine Spiele bislang gelegt werden konnten. Hierbei wird so verfahren, dass der Spieltag 1 auf das erste Pokalwochenende gelegt wird, Spieltag 2 auf das zweite Pokalwochenende und so weiter. Die Neuansetzung erfolgt durch den Spielleiter, die Entscheidung in diesem Zusammenhang ist nicht anfechtbar. Eine Abweichung von diesem Prinzip ist ausgeschlossen, eine Spielverlegung auf einen freien Ausweichtermin (nicht Pokalspieltag) ist im Nachgang möglich.
  4. Wird eine Genehmigung verweigert oder zu einem späteren Zeitpunkt von der betreffenden Behörde widerrufen und somit kein Spielbetrieb zugelassen, muss diese Information unverzüglich nach Bekanntwerden übermittelt werden.
  5. Der Verein ist verpflichtet, bis 7 Tage vor dem ersten Spiel dem Verband anzuzeigen, welche Genehmigung das Amt erteilt hat. Hierzu ist ausschließlich die folgende Mailadresse zu verwenden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Die Verwendung dieser Adresse ist enorm wichtig, damit die zielgerichtete Lenkung dieser Information sichergestellt wird.
  6. Wird die Erklärung nicht oder verspätet eingereicht, werden die betroffenen Spiele gem. Ziff. 2.13.2 Teil 1 der DB´s des THV auf unbekannten Termin gelegt, mit allen darin enthaltenen Normen und Folgen.
  7. Für die Erklärung ist ausschließlich das beigefügte Formblatt zu verwenden. Formlos eingegangene Erklärungen sind nichtig!

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es noch eine Anpassung der aktuellen Durchführungsbestimmungen geben wird, da die Corona-Kriese auch Auswirkungen auf diese Regelungen hat. Ebenso werden zeitnah die noch fehlenden Teile 2-5 der DB´s veröffentlicht. Dies ist bislang noch nicht erfolgt, da erst durch diese neue Verordnung ein Spielbetrieb etwas planbarer und konkreter wurde.
 
Ich wünsche allen Vereinen Kraft bei dieser zu bewältigenden Aufgabe, die uns allen viel Engagement abfordert. Natürlich stehe ich für Rückfragen gerne zur Verfügung, ich bitte aber, diese per Mail an mich zu senden, da ich beruflich telefonisch nur sehr schwer erreichbar bin.
 
 
Mit sportlichen Grüßen

Martin Tews

Vorsitzender Technische Kommission des THV

 

Sehr geehrte Sportfreunde,
 
hier nun weitere wichtige Informationen zum Spielbetrieb in Zeiten der Corona-Pandemie:
 

  • In der gestrigen Sitzung des Spielausschusses haben wir einstimmig beschlossen, am Beginn der Saison gemäß Rahmenterminkalender festzuhalten. Bislang liegen schon eine Vielzahl von Genehmigungen der Gesundheitsbehörden vor bzw. sind „in Arbeit“. Für den ersten Spieltag am 19./20.09. werden wir die wenigen offenen Spiele noch bis Freitag abwarten.
  • Da das Hygienekonzept für die anreisende Gastmannschaft sowie die Schiedsrichter auch von wesentlicher Bedeutung sind, kann jeder Verein dieses Konzept per Mail als pdf an mich senden. Dies kann ich in nuLiga einpflegen, sodass es dort dann für jedermann im Hallenverzeichnis einsehbar ist. (Beispiel siehe Link: https://my.hidrive.com/lnk/heiFFsmC )
    Wichtig:
    Bitte nicht das Hygienekonzept mit der Genehmigung der Behörde verwechseln. Ob bzw. dass eine Genehmigung vorliegt, liegt ausschließlich in der Verantwortung der Vereine. Veröffentlicht wird nur das Konzept!
    Ebenfalls wichtig:
    Es muss 1 pdf-Datei sein. Mehrere Dateien oder andere Formate werden aus Zeitgründen nicht veröffentlicht bzw. in pdf umgewandelt!
  • In der Anlage findet ihr nun die auf die aktuelle Lage abgestimmten DB´s sowie Sonderbestimmungen für den Spielbetrieb unter Corona-Bedingungen, auf die ich noch einmal ausdrücklich hinweisen möchte.
  • Ebenso habe ich eine Zusammenstellung der Fragen angefügt, die an mich herangetragen wurden. Ebenfalls befinden sich darin auch Fragen, die in anderen LV´s aufgetreten sind und allgemein interessant sein dürften.

 
Abschließend möchte ich noch auf einige Anfragen eingehen: In den vergangenen Tagen und Wochen häufen sich „Anträge“ auf Ausnahmegenehmigungen. Hierzu haben wir im Spielausschluss definiert:

  • Es ist nicht möglich, einen Spieler aus einem älteren Jahrgang in einem jüngeren Jahrgang mitspielen zu lassen (z. B. Spieler der AK B-Jugend soll in der C-Jugend mitspielen), außer die in der SpO genormten Möglichkeiten.
    Begründung: Die Spielordnung lässt eine Reihe von Möglichkeiten zu, diese Spieler weiterhin Handball spielen zu lassen (z. B. Gastspielrecht). Bereits in der Ausschreibung zu dieser Saison wurde klar verankert, dass es keine Ausnahmegenehmigungen mehr geben wird. Dieser Umstand war also allen zum Zeitpunkt der Meldung bekannt.
  • Es ist nicht möglich, in der Altersklasse C-Jugend und darüber, einen oder mehrere Spieler anderen Geschlechts in der Mannschaft mitspielen zu lassen (ein männlicher Spieler in der weiblichen Jugend bzw. umgekehrt).
    Begründung: Es ist eindeutig definiert, dass ab der C-Jugend der Spielbetrieb in männlich und weiblich unterschieden wird. Würden wir eine Ausnahme zulassen, würden wir diesen Grundsatz aufweichen. Dies ist ganz klar, nicht gewünscht.
  • Es ist nicht möglich, eine Mannschaft in eine bestehende und abschließend von den Vereinen geplante Staffel nachzumelden, auch dann nicht, „wenn noch Platz ist“.
    Begründung: Damit einhergehen würden für alle in der Staffel befindlichen Mannschaften ein enormer Aufwand von Neu- und Umplanungen, die wir als Verband nicht anordnen werden. Einzig besteht die Möglichkeit, im Falle des Rückzuges einer Mannschaft diesen Startplatz, und damit sämtlich geplanten Spiele, zu übernehmen, sofern die Nachmeldung vor dem Rückzug der Mannschaft bereits angemeldet ist. Die Entscheidung über die Zulassung der Nachmeldung trifft einzig die Spielleitende Stelle.

 
Natürlich stehe ich weiterhin für Fragen zur Verfügung und wünsche allen einen gesunden Start in eine gewiss arbeitsreiche Saison.


Mit sportlichen Grüßen

Martin Tews                                                                                                                                                                                     

Vorsitzender Technische Kommission des THV